Wahlprüfungsausschuss konstituiert

„Ein Eilantrag auf Neuauszählung wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Auch eine reguläre Wahlprüfungsbeschwerde ist bislang ins Leere gelaufen – unter anderem deshalb, weil sich im Bundestag niemand für den Einspruch zuständig erklärt. Der formell zuständige Wahlprüfungsausschuss ist nach aktuellem Stand (Anfang Juli 2025) noch nicht einmal eingesetzt worden.“ https://www.br.de/nachrichten/bayern/unterfranken-bsw-gruendet-ersten-bezirksverband-in-bayern,UqExGY1 So stimmt’s: Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich bereits […]